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Ihre Passbehörde informiert: (eingetragen am: 24.04.2009) |
An vielen Grenzen innerhalb Europas sind die Passkontrollen entfallen, für die Einreise in diese Länder ist allerdings nach wie vor ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. Prüfen Sie vor Ihrer Reise daher die Gültigkeit Ihres Personalausweises oder Reisepasses. Sollten diese abgelaufen sein, beantragen Sie bitte rechtzeitig neue Dokumente. Dies erspart Ihnen die ansonsten teuren Ersatzausweise.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Passbehörde (Rathaus, Zimmer 13) gerne zur Verfügung (Telefon 303-133 oder 303-134)
Für Reisen mit Kindern beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Der frühere Kinderausweis wird bereits seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Allerdings behalten alle Kinderausweise ihre vorgesehene Gültigkeit. Kinder können nicht mehr in den Reisepass der Eltern eingetragen werden.
Für Reisen ins europäische Ausland wird für Kinder ab 12 Jahren ein Personalausweis ausgestellt. Zur Beantragung muss das Kind persönlich vorsprechen und ein aktuelles Passbild vorlegen. Für Reisen in bestimmte Länder ist auch für Kinder ein Reisepass erforderlich, zur Beantragung wird ein biometrisches Passbild benötigt. Die Kosten für diesen Pass betragen 37,50 ¤.
Sollten Sie zu diesem komplexen Thema Fragen haben, wenden sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Passbehörde.
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