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Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, auch als Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Hartz IV) bekannt, wird an Erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren und die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden nicht erwerbsfähigen Angehörigen (z.B. Ehegatten, Lebenspartner, minderjährige Kinder, Eltern von minderjährigen Kindern) gewährt. |
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