| Reisepass (ePass) |
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Beschreibung: Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen. Für Kinder bis zum 16. Lebensjahr gilt die Passpflicht als erfüllt, wenn sie im Pass der Eltern oder eines Elternteils eingetragen sind.
Der vorläufige Reisepass wird ausgestellt, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie den Pass kurzfristig benötigen und die Ausstellung eines Reisepasses nicht rechtzeitig möglich ist. Der vorläufige Reisepass wird Ihnen in der Regel innerhalb einer Woche ausgestellt und ist höchstens ein Jahr gültig. |
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Unterlagen: - Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist
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- Ihren Kinderausweis/-reisepass
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- Ihren Personalausweis
- ein Lichtbild aus neuerer Zeit, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand. Ihr Gesicht muss auf diesem Foto in einer Höhe von mindestens zwei Zentimetern erkennbar und gut ausgeleuchtet sein. Sie dürfen auch keine Kopfbedeckung tragen. Der Hintergrund des Lichtbildes muss heller sein als die Gesichtspartie. Bitte beachten Sie die u.g. Informationen der Bundesdruckerei zum Thema Lichtbild. |
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Gültigkeit: bei Personen unter 26 Jahren: 5 Jahre
bei Personen ab 26 Jahren: 10 Jahre
Verlängerungen sind nicht möglich. |
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Gebühr: Reisepass: 59,- EUR
für Personen unter 26 Jahren: 37,50 EUR
Zusatzgebühr für Expresspass: 32,- EUR
Zusatzgebühr für 48 Seiten Pass: 22,- EUR
vorl. Reisepass: 26,- EUR |
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Vordrucke: Informationen der Bundesdruckerei zum Thema Lichtbild
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