| Befreiung von Rundfunkgebühren |
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Beschreibung: Aus sozialen Gründen können folgende Personen einen Antrag stellen, von der Rundfunkgebühren-pflicht befreit zu werden. |
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Unterlagen: - als Schwerbehinderte/r Ihren Behindertenausweis
- als Sozialhilfeempfänger/in den Bescheid des Sozialamtes
- als Person mit geringem Einkommen:
- einen Nachweis über die Höhe der Kaltmiete und Nebenkosten (außer Heizkosten)
- Einkommensnachweise (z. B. Verdienstbescheinigung, Wohngeldbescheid, Rentenbescheid,
formlose Bestätigung der Eltern über Unterhalt, Bafög-Bescheid...)
Je nach individuellem Fall können weitere Unterlagen benötigt werden. |
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Vorraussetzungen: - Personen, deren Ausweis des Versorgungsamtes den Vermerk "RF" oder "BL" hat
- Personen, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten
- Personen, deren monatliches Einkommen zusammen mit dem Einkommen der Haushalts-
- angehörigen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt
- Blinde und Sehbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mind. 60 %
- Hörgeschädigte, die gehörlos sind und denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör
- nicht möglich ist
- Personen, die Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) erhalten |
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Gebühr: gebührenfrei |
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