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Bestellung von Urkunden
Beschreibung:
Häufig müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden. Dazu zählen u.a. die Beantragung von Kindergeld, Anmeldung der Eheschließung, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären, oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Die Standesämter stellen aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her.
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt.
Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, die Heiratsurkunde z.B. bei dem Standesamt, das die Eheschließung vorgenommen hat.
Das Familienbuch (nicht Familienstammbuch !) hingegen "wandert" beim Umzug der Eheleute mit und wird demnach stets beim Standesamt des gemeinsamen Wohnortes geführt. Nach Scheidung verbleibt es beim letzten gemeinsamen Wohnsitz der Ehegatten.
 
Vorraussetzungen:
Urkunden aus den Personenstandsbüchern können jedoch nur für den folgenden Personenkreis angefordert werden:
- Personen, auf die sich der Eintrag im jeweiligen Personenstandsbuch bezieht, ferner deren
- Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge, wie z.B. Großeltern, Eltern oder Kinder, Personen, Behörden, Firmen und
Institutionen, sofern sie ein rechtliches Interesse nachweisen können.

Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.
 
Gebühr:
beglaubigte Abschriften / Auszüge aus dem Familienbuch: 8,- EUR
alle übrigen Urkunden wie z.B. Heirats-, Geburts-, Sterbeurkunden: 7,- EUR
Geburtsschein: 5,- EUR
Jede weitere Ausfertigung einer ausgestellten Urkunde kostet die Hälfte der Gebühr. Für die Bestellung von drei identischen Geburtsurkunden sind also 14,- EUR zu entrichten.

Bitte überweisen sie den fälligen Betrag vorab auf das Konto der Stadtkasse Hallenberg (Sparkasse Hochsauerland - BLZ 416 517 70 - Kto.-Nr.: 81 003 006). Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Urkunden per Nachnahme zugesendet zu bekommen. Hierbei fallen allerdings zusätzlich Nachnahmegebühren von mindestens 2,55 EUR an.