Landtagswahl am 9. Mai 2010
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Am 9. Mai 2010 wird der 15. Landtag Nordrhein-Westfalen gewählt.
Die Wählerinnen und Wähler in Nordrhein-Westfalen bestimmen am Wahltag mit ihren beiden
Stimmen, welche Parteien und Abgeordnete in den Landtag einziehen. Das Wahlergebnis bildet
die Ausgangsbasis für die Wahl des Ministerpräsidenten und die Verabschiedung der Gesetze.
Die neuen Abgeordneten des Landtages werden in 128 Wahlkreisen und aus den Landeslisten der
Parteien gewählt.
Die Direktkandidaten stellen sich in insgesamt 128 Wahlkreisen zur Wahl. Die Abgeordneten werden
für eine Dauer von fünf Jahren gewählt. Die letzte Landtagswahl fand am 22. Mai 2005 statt.
Die Stadt Hallenberg gehört neben den Städten Bestwig, Brilon, Marsberg, Medebach, Meschede,
Olsberg und Winterberg zu dem Wahlbezirk 125 "Hochsauerlandkreis II".
wichtig: Beantragung Wahlschein/Briefwahl (externer Link) |
| Wahlberechtigung |
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 der Grundgesetzes ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 9. Mai 1992 geboren ist,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl, also seit dem 23. April 2010, in
Nordrhein-Westfalen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
keine Wohnung ausserhalb des Landes hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
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| Wählerverzeichnis |
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde eingetragen ist oder wer
einen Wahlschein besitzt.
Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Gemeinde ihrer Wohnung
(Inhaber mehrerer Wohnungen in der Gemeinde, in der sie die Hauptwohnung innehaben) eingetragen, in der
sie am 4. April 2010 bei der Meldebehörde gemeldet sind.
Außerdem werden alle Wahlberechtigten, die in der Zeit vom 5. April bis 23. April 2010 in Nordrhein-Westfalen
zugezogen sind und sich bei der Meldebehörde angemeldet haben automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Landeswahlleiterin
(http://www.wahlen.nrw.de).
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| Briefwahl |
Wenn Sie am Wahltag verhindert sind, in Ihr örtliches Wahllokal zu gehen, können Sie einen Wahlschein beantragen.
Ein Wahlschein ist der Nachweis über das Wahlrecht. Mit einem Wahlschein können Sie bei der Landtagswahl in
jedem Wahllokal in Hallenberg oder einer der übrigen Städte des Wahlbezirks 125 "Hochsauerlandkreis II" wählen.
Dies ist z.B. dann sinnvoll, wenn Ihr Wahllokal noch nicht barrierefrei ist
und Sie persönlich in einem barrierefreien Wahllokal in Ihrer Nähe wählen möchten.
Im Regelfall erhalten Sie zusammen mit dem Wahlschein Briefwahlunterlagen. Dann können Sie Ihre Stimme per Post
abgeben oder vorab im Wahlbüro wählen.
Sind Sie in Hallenberg wahlberechtigt, dann stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Wahlamt der Stadt Hallenberg.
- Sie können die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen und per Post zusenden.
- Im Wahlamt können Sie uns persönlich besuchen und dort gleich wählen.
- Auch über das Internet können Sie einen Wahlschein (mit Briefwahlunterlegen) bestellen.
Eine fernmündliche (telefonische) Antragstellung ist nicht ausreichend!
Wahlscheine (mit Briefwahlunterlagen) werden den Antragstellerinnen und Antragstellern übersandt bzw.
bei persönlicher Vorsprache sofort ausgehändigt. Stellen Sie für einen anderen einen Antrag, muss durch
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachgeweisen werden. Eine Aushändigung der
Unterlagen an Dritte (auch an Ehegatten oder Lebenspartner) ist jedoch nicht zulässig.
wichtig: Beantragung Wahlschein/Briefwahl (externer Link) |
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