Bundestagswahl am 27.09.2009
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Am 27. September 2009 wird der 17. Deutsche Bundestag gewählt.
Die Direktkandidaten stellen sich in den 299 Wahlkreisen zur Wahl. Die übrigen 299 der insgesamt 598
Bundestagsabgeordneten ziehen über die Landeslisten ihrer Parteien in den Bundestag ein.
Etwa 62,2 Millionen Wahlberechtigte werden somit den neuen Deutschen Bundestag für eine Dauer von 4 Jahren wählen.
Zur Bundestagswahl stehen insgesamt 6 Direktkandidaten (Erststimme) sowie 19 Parteien und sonstige
politische Vereinigungen (Zweitstimme) in Nordrhein-Westfalen zur Wahl.
wichtig: Beantragung Wahlschein/Briefwahl |
| Wahlberechtigung |
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltage:
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 der Grundgesetzes ist, also die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
- seit mindestens drei Monaten, also seit dem 27. Juni 2009, im Wahlgebiet (d.h. in der Bundesrepublik Deutschland) eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.
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| Wählerverzeichnis |
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde eingetragen ist oder wer
einen Wahlschein besitzt.
Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Gemeinde ihrer Wohnung
(Inhaber mehrerer Wohnungen in der Gemeinde, in der sie die Hauptwohnung innehaben) eingetragen, in der
sie am 23. August 2009 bei der Meldebehörde gemeldet sind.
Außerhalb des Wahlgebietes lebende wahlberechtigte Deutsche (sog. Auslandsdeutsche können auf Antrag
in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Antragsberechtigt sind allerdings nur diejenigen Auslandsdeutschen,
die nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt haben.
Der Antrag auf Eintragung ist bis spätestens zum 6. September 2009 bei der zuständigen Gemeindebehörde zu stellen.
Zuständig für die Eintragung ist die Gemeinde des letzten Wohnsitzes.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters
(http://www.bundeswahlleiter.de)
sowie auf der Internetseite des Deutschen Bundestages (http://www.bundestag.de).
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| Briefwahl |
Wenn Sie am Wahltag verhindert sind, in Ihr örtliches Wahllokal zu gehen, können Sie einen Wahlschein beantragen.
Ein Wahlschein ist der Nachweis über das Wahlrecht. Mit einem Wahlschein können Sie bei der Bundestagswahl in
jedem Wahllokal in Hallenberg wählen. Dies ist z.B. dann sinnvoll, wenn Ihr Wahllokal noch nicht barrierefrei ist
und Sie persönlich in einem barrierefreien Wahllokal in Ihrer Nähe wählen möchten.
Im Regelfall erhalten Sie zusammen mit dem Wahlschein Briefwahlunterlagen. Dann können Sie Ihre Stimme per Post
abgeben oder vorab im Wahlbüro wählen.
Sind Sie in Hallenberg wahlberechtigt, dann stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Wahlamt der Stadt Hallenberg.
- Sie können die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen und per Post zusenden.
- Im Wahlamt können Sie uns persönlich besuchen und dort gleich wählen.
- Auch über das Internet können Sie einen Wahlschein (mit Briefwahlunterlegen) bestellen.
Eine fernmündliche (telefonische) Antragstellung ist nicht ausreichend!
Wahlscheine (mit Briefwahlunterlagen) werden den Antragstellerinnen und Antragstellern übersandt bzw.
bei persönlicher Vorsprache sofort ausgehändigt. Stellen Sie für einen anderen einen Antrag, muss durch
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachgeweisen werden. Eine Aushändigung der
Unterlagen an Dritte (auch an Ehegatten oder Lebenspartner) ist jedoch nicht zulässig.
wichtig: Beantragung Wahlschein/Briefwahl
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Service-Links:
Beantragung Wahlschein/Briefwahl |
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