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Inhaltsverzeichnis Gästebuch der Stadt Hallenberg

Impressum

Die Website der Stadt Hallenberg ist der offizielle Informations - Service der Stadt Hallenberg (Hochsauerlandkreis) im Internet.

Stadt Hallenberg
Rathausplatz 1
59969 Hallenberg
 
Telefon: +49 2984 / 303 0
Telefax: +49 2984 / 303 109
eMail: post@stadt-hallenberg.de
Internet: www.stadt-hallenberg.de

Die Stadt Hallenberg ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaft), vertreten durch Herrn Bürgermeister Michael Kronauge (m.kronauge@stadt-hallenberg.de).

Umsatzsteuer-ID: 309/5721/0054

Aufsichtsbehörde:
Hochsauerlandkreis, Der Landrat als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde, 59872 Meschede, Tel. (02 91) 94 0


Eröffnung des Zugangs zur elektronischen Kommunikation

Die Stadt Hallenberg bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach §3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Die Stadt Hallenberg hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.

Für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation per E-Mail im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist folgende E-Mail-Adresse eingerichtet: post@stadt-hallenberg.de
Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt verfügbaren Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:
  • Adobe Acrobat (.pdf),

  • Rich Text Format (.rtf),

  • Microsoft Word (.doc),

  • Microsoft EXCEL (.xls),

  • Textdateien (.txt)

  • Bilddateien (.jpg, .gif, .bmp)

  • Komprimierte Dateien (.zip, .rar)
jeweils ohne Makros.

Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail ggf. nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste laufend aktualisiert wird.

Die Größe der annehmbaren E-Mails ist beschränkt auf 5,0 Mbyte.

Die Stadt Hallenberg kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.

Entsprechend §3a des Verwalungsverfahrensgesetzes NRW kann eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform in vielen Fällen durch die so genannte "elektronische Form" ersetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Dokument anstelle einer handschriftlichen Unterschrift mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein muss. Diese Form der elektronischen Signatur kann derzeit nur auf Antrag durch sogenannte Trustcenter in Form einer Chipkarten ausgegeben werden. Diese Trustcenter müssen bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) registriert und geprüft sein.

Leider kann die Stadt Hallenberg aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen bis auf weiteres auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.

Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, beachten Sie bitte dass dies auf elektronischem Wege leider nicht möglich ist.

Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger soweit möglich darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Hallenberg und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden:

Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Anliegen auf elektronischem Wege zulässig oder verarbeitbar ist, setzen Sie sich vorher mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder bei technischen Fragen mit den Mitarbeitern des Hauptamtes unter der Telefonnummer 02984/303-110 bzw. eMail h.schnorbus@stadt-hallenberg.de in Verbindung, die Ihnen gerne weiterhelfen.
 
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