Die Stadt Hallenberg ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaft), vertreten durch Herrn
Bürgermeister Michael Kronauge (m.kronauge@stadt-hallenberg.de).
Umsatzsteuer-ID: 309/5721/0054
Aufsichtsbehörde:
Hochsauerlandkreis, Der Landrat als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde, 59872 Meschede, Tel. (02 91) 94 0
Eröffnung des Zugangs zur elektronischen Kommunikation
Die Stadt Hallenberg bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation
an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die
elektronische Kommunikation nach §3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW). Danach ist die
Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger
hierfür einen Zugang eröffnet hat. Die Stadt Hallenberg hat diesen
Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die
elektronische Kommunikation eröffnet.
Für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation per E-Mail im
Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist folgende E-Mail-Adresse
eingerichtet: post@stadt-hallenberg.de
Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere
E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese
Adressen können Sie E-Mails senden.
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so
beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt
verfügbaren Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende
Dateiformate können verarbeitet werden:- Adobe Acrobat (.pdf),
- Rich Text Format (.rtf),
- Microsoft Word (.doc),
- Microsoft EXCEL (.xls),
- Textdateien (.txt)
- Bilddateien (.jpg, .gif, .bmp)
- Komprimierte Dateien (.zip, .rar)
jeweils ohne Makros.
Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail ggf. nicht
bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste laufend
aktualisiert wird.
Die Größe der annehmbaren E-Mails ist beschränkt auf 5,0 Mbyte.
Die Stadt Hallenberg kann aus technischen und organisatorischen Gründen
zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie uns
vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die
Briefpost zu verwenden.
Entsprechend §3a des Verwalungsverfahrensgesetzes NRW kann eine durch
Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform in vielen Fällen durch die so
genannte "elektronische Form" ersetzt werden. Dies bedeutet, dass ein
Dokument anstelle einer handschriftlichen Unterschrift mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen
sein muss. Diese Form der elektronischen Signatur kann derzeit nur auf
Antrag durch sogenannte Trustcenter in Form einer Chipkarten ausgegeben
werden. Diese Trustcenter müssen bei der Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post (RegTP) registriert und geprüft sein.
Leider kann die Stadt Hallenberg aus technischen und organisatorischen
Gründen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und
Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem
Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form
übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen bis auf
weiteres auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.
Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, beachten Sie bitte
dass dies auf elektronischem Wege leider nicht möglich ist.
Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den
Empfänger soweit möglich darüber informiert. Dieser Fall kann z.B.
durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen
von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt
Hallenberg und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie
z.B. anderen Behörden:
Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Anliegen auf elektronischem Wege
zulässig oder verarbeitbar ist, setzen Sie sich vorher mit dem
zuständigen Sachbearbeiter oder bei technischen Fragen mit den
Mitarbeitern des Hauptamtes unter der Telefonnummer 02984/303-110 bzw.
eMail h.schnorbus@stadt-hallenberg.de in Verbindung, die Ihnen gerne weiterhelfen. |